Description
BeschreibungDas Verbotszeichen „Segeln verboten“ untersagt das Segeln auf Gewässern, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr besteht oder die einem besonderen Schutz unterliegen. Das Verbotsschild wird zum Beispiel in Hafengebieten oder im Bereich von stark befahrenen Wasserwegen eingesetzt, in denen Segelfahrzeuge eine Gefährdung für den Schiffsverkehr darstellen.
Das Schild „Segeln verboten“ entspricht den Vorgaben zur Verbotskennzeichnung gemäßISO 20712 -1 undDIN 4844 -2. Ihre Verbotsschilder erhalten Sie bei uns in der witterungsbeständigenAluminium -Ausführung mit Erkennungsweiten von 16 Metern.
Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot undnachRAL3001 signalrot. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß. Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.






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