Description
Beschreibung
Diese Verkehrs-Schilder entsprechen derStVO§42 Abs.2. Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen. Das Zusatzzeichen „Nebenstrecke“ oder der Zusatz „Nebenstrecke“ im Wegweiser weist auf eine Straßenverbindung von untergeordneter Bedeutung hin.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrrahmen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.






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