Description
BeschreibungDas Gebotszeichen „Kopfschutz benutzen“ kommt in allen Arbeitsbereichen zum Einsatz, in denen aufgrund einer erhöhten Sicherheitsgefährdung Helmpflicht herrscht. Dazu zählen insbesondere Baustellen und Bereiche, in denen mit schwebenden Lasten gearbeitet wird. Kennzeichnen Sie Gefahrenbereiche gut sichtbar und weisen Sie Ihre Mitarbeiter durch Gebotsschilder auf die geltende Helmpflicht hin.
Das Gebotsschild „Kopfschutz benutzen“ entspricht den Vorgaben zur Gebotskennzeichnung gemäßBGV A8und ASR A 1.3 (2007). Ihre Hinweisschilder kaufen Sie bei uns in verschiedenen Größen bis 315 mm Durchmesser ausKunststoffoder selbstklebender Folie.
Farbgebung:
Sicherheitsfarbe des Gebotszeichens nach DIN 5381 blau und nachRAL5005 signalblau. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß.






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