Description
BeschreibungDas Gebotsschild M 013 mit dem Gebotszeichen „Gesichtsschutz benutzen“ weist die Mitarbeiter darauf hin, dass sie in der ausgeschilderten Gefahrenzone zum Tragen eines geeigneten Gesichtsschutzes verpflichtet sind. Gebotsschilder zum Gesichtsschutz kommen bei allen Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung der Gesichtspartie zum Einsatz. Das betrifft z. B. Tätigkeiten, bei denen mit chemischen Substanzen gearbeitet wird oder bei denen die Gefahr von Stichflammen oder herumfliegenden Teilen besteht, mit der potentielle Gefahren von Gesichtsverletzungen
Das Gebotszeichen „Gesichtsschutz benutzen“ erhalten Sie bei uns in verschiedenen Ausführungen als selbstklebendes Folienschild oder ausKunststoff . Alle Gebotsschilder sind geeignet für die Beschilderung nach DIN ENISO 7010bzw. ASR A 1.3 (2013).
Farbgebung: Sicherheitsfarbe des Gebotszeichens Gesichtsschutz verwenden nach DIN 5381 blau und nachRAL5005 signalblau. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß.






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