Description
BeschreibungDas Gebotszeichen „Augenschutz benutzen“ weist die Mitarbeiter auf ihre Pflicht hin, in den gekennzeichneten Bereichen einen Sichtschutz zu verwenden. Das Gebotsschild kommt an Arbeitsplätzen zum Einsatz, an denen für die Augen eine besondere Gefährdung besteht, zum Beispiel in Form von aggressiven Substanzen oder herumfliegenden Partikeln.
Das Hinweisschild entspricht den Anforderungen für die Gebotskennzeichnung gemäß ASR A 1.3 (2007) undBGV A8 . Bestellen Sie Ihre Gebotsschilder ausKunststoffoder als selbstklebende Hinweisschilder mit bis zu 200 mm Durchmesser.
Farbgebung:
Sicherheitsfarbe des Gebotszeichens nach DIN 5381 blau und nachRAL5005 signalblau. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß.






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