Description
BeschreibungDas
Verkehrszeichen 101-55 „Bewegliche Brücke“ zeigt dem Verkehrsteilnehmer an, dass im weiteren Straßenverlauf eine bewegliche Brücke folgt. Er hat sich beim Überqueren der Brücke nach den vorhandenen Signalen zu richten, die anzeigen, ob die Brücke passierbar ist oder nicht.
Verkehrsschilder
VZ 101-55, die bewegliche Brücken anzeigen, sind vor allem in Hafengebieten zu finden, in denen die Straße Schiffswege kreuzt. Ergänzend kann ein Zusatzzeichen die Entfernung zur Brücke angeben.
Das
Verkehrsschild „Bewegliche Brücke“ wurde zum 01.04.2013 abgeschafft. Das Zeichen bleibt aber noch bis zum 31.08.2019 gültig.
Ebenso wie alle anderen Verkehrsschilder gilt das
Verkehrszeichen VZ 101-55 „Bewegliche Brücke“ für alle Verkehrsteilnehmer, also für Kraftfahrzeugführer, Radfahrer, Reiter und auch für Fußgänger.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufenderAluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen






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